Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen / Übergangsfrist endet am 31.12.2015 - Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister
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Energienews


20.02.2024

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf zu achten ist

Welche Holzfeuerstätten nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfen – wenn sie nicht der verschärften Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater