Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen / Übergangsfrist endet am 31.12.2015 - Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister
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Energienews


12.09.2023

Frist für alte Kaminöfen läuft aus

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.




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