Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen / Übergangsfrist endet am 31.12.2015 - Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister
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Energienews


11.01.2026

Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen

Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026 regional und unter klar definierten Bedingungen.




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