Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen / Übergangsfrist endet am 31.12.2015 - Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister

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Schornsteinfegermeister 
       Ulrich Richter

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Ulrich Richter
Schornsteinfegermeister
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Online Energiecheck

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Ziel eines Energiekonzeptes ist es, dem Hausbesitzer konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.z.B. wie der Wärmedämmstandard der Gebäudehülle erhöht und auf welche Art und Weise die Heizungsanlage verbessert werden kann.

Dabei werden auch Möglichkeiten und Grenzen für die Nutzung regenerativer Energiequellen im Objekt abgeklärt. Durch die Sanierungsmaßnahmen wird der Energieverbrauch reduziert. Dadurch werden einerseits die Betriebkosten verringert und andererseits auch ein individueller Beitrag zum Umweltschutz (Verminderung der CO² Emissionen) geleistet.

Bei der Erstellung eines Energiekonzeptes müssen sowohl Sofortmaßnahmen als auch mittel-langfristig anstehende Sanierungsmaßnahmen in einem Ablaufplan berücksichtigt werden. Dem Hausbesitzer soll das Energiekonzept eine Entscheidungshilfe bieten, notwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in der "richtigen" Reihenfolge durchzuführen.

Ermitteln Sie hier* Online Ihren Energieverbrauch mit dem Energiecheck.
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