Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen / Übergangsfrist endet am 31.12.2015 - Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister

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Schornsteinfegermeister 
       Ulrich Richter

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Ulrich Richter
Schornsteinfegermeister
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Leises Gift. Schützen Sie sich vor Kohlenmonoxid.

30.04.2012


In geschlossenen Räumen kann bei nicht ausreichender Versorgung von Feuerstätten mit Verbrennungsluft - Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Kohlenmonoxyd ist ein geruchloses, hoch giftiges Gas. Eine unvollständige Verbrennung und damit Kohlenmonoxyd kann z.B. bei  Sauerstoffmangel durch unzureichende Frischluftnachströmung durch, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen immer dichter werdenden Gebäudehüllen entstehen.
Wenn Sie raumluftabhängige Feuerstätten (Gas- Öl-oder Pelletöfen, offene Kamine, Kamin- oder Kohleöfen) in geschlossenen Räumen betreiben, kann ein CO-Warnmelder Leben retten.

Die Installation eines CO - Melders entbindet nicht von der Notwendigkeit die Feuerstätte regelmäßig durch einen Fachbetrieb reinigen und warten zu lassen !
Geeignete CO-Melder sind gem. EN 50291 zertifiziert.